Initiativkomitee

Artur Terekhov
Präsident Notrechtsinitative
MLaw, selbstständiger Rechtsvertreter und Anwaltssubstitut
Libertäre Partei
«Notrecht untersteht nicht dem Referendum. Es tritt von heute auf morgen in Kraft. Und der Bundesrat kann ohne das Parlament bzw. die Legislative entscheiden. Diese drei Besonderheiten erfordern eine rasche und wirksame gerichtliche Kontrolle, um staatlichem Machtmissbrauch entgegenzuwirken.»

Marco Vogt
Vizepräsident Notrechtsinitiative
Marketing + Videoproduktion
Vorstand SVP Stäfa
« Politiker, vorallem in Regierungspositionen, weisen oft die Charaktereigenschaft auf, dass sie nicht gerne verlieren oder Fehler öffentlich zugeben. Weiss also der Bundesrat, dass sein Notrecht innerhalb von drei Monaten nach Erlass gerichtlich überprüft und allenfalls auch gekippt werden kann, wird er sich eher davor hüten, Entscheide zu treffen, von welchen zu erwarten ist, dass sie mit geltendem Recht nicht vereinbar sind.»

Alex Gantner
Ökonom (VWL) und Unternehmer
FDP-Kantonsrat
«Das Bundesgericht soll unsere Grundrechte vor Willkür des Bundesrates und des Parlaments schützen können.»
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Jürg Vollenweider
pensionierter Leitender Staatsanwalt
Parteilos
«Wenn sich zunehmend das Regieren mit Notrecht etabliert, ist es umso wichtiger, dass darauf gestützte Erlasse auf ihre Übereinstimmung mit den verfassungsmässig garantierten Grundrechten überprüft werden können.»

Nicolas Rasper
Ökonom (VWL), SVP Gemeindeparlamentarier Wädenswil
«Während der Pandemie konnte ich kantonale Massnahmen effizient anfechten, namentlich die Massnahmen an der Universität Zürich. National wäre dies nicht möglich gewesen. Mit dieser Initiative hätte ich mich auch gegen nationale Massnahmen einfacher wehren können.»

Natalie Stauber
Rechtsanwältin und Bezirksratsschreiberin
Parteilos
«Ich bin Mitglied im Initiativkomitee, weil mit der Notrechtsinitiative eine effektive und zeitnahe Überprüfung von Notrecht sichergestellt wird.»

Andreas Puccio
MSc ETH Mathematik, Risikoanalyst
Libertäre Partei
«In jüngerer Zeit werden vermehrt Notverordnungen erlassen, die mitunter stark in die Grundrechte Einzelner eingreifen. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist es wichtig, dass solche Erlasse auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüft werden können.»

Ursula Uttinger
Juristin und Dozentin Datenschutzrecht
Ehem. FDP-Gemeindeparlamentarierin Stadt Zürich
«Menschenrechte sind zu wertvoll, als dass diese ohne Möglichkeit einer Normenkontrolle eingeschränkt werden dürfen»

Karin Joss
Dipl. Mathematikerin ETH,
IT- Unternehmerin
GLP - Kantonsrätin
«Die Initiative stärkt deine und meine Rechte – auch bei Notrecht»
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Patrick Jetzer
Unternehmer Goldhandel
Aufrecht-Gemeindeparlamentarier Dübendorf
«Notverordnungen sind eine delikate Angelegenheit. Da sie in grosser Eile entstehen und nicht alle betroffenen Gruppen ausgewogen berücksichtigt werden können, ist es notwendig, dass diese beim Bundesgericht angefochten werden können, damit Bürger nicht via Übertretung in die Mühlen der Justiz geraten, wenn diese Notverordnungen und deren Legitimation in Frage gestellt werden.»

Hans-Martin Allemann
Dr. iur., Fachanwalt Familien- und Erbrecht
Parteilos
«Ich möchte den Rechtsstaat stärken.»

Maria Wegelin
Veterinärmedizinerin
SVP-Gemeindeparlamentarierin Winterthur
«Die besondere Lage während der Coronapandemie gab dem Bundesrat eine enorme Macht. Er erliess Massnahmen, die jeder Verhältnismässigkeit entbehrten. Die vom Bundesrat im Notrecht verhängten Massnahmen können bis heute nicht direkt vor Bundesgericht angefochten werden. Genau diesen Missstand wollen wir mit der lancierten Volksinitiative auf Einreichung einer Standesinitiative bekämpfen. Denn gerade bei einer "Notrecht-Lage" ist es umso wichtiger, dass der Bürger Notverordnungen zum Schutz seiner Grundrechte direkt anfechten kann und schnellstmöglich ein Urteil gefällt wird.»